Verordnung über die Vermarktung von Eiern
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft über die Vermarktung von Eiern
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 29.04.2026, Frist bis Mo., 15.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 671, sind Vermarktungsnormen für (Hühner-)Eier (Art. 75 ff. leg.cit.) erlassen.
Die ausführenden Detailvorschriften zu diesen Normen wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/2465 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008, ABl. Nr. L vom 8.11.2023 S. 1 sowie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, ABl. Nr. L vom 8.11.2023 S. 1, neu geregelt.
Die Änderung der Unionsvorschriften macht nun in der Folge auch eine entsprechende Anpassung der zur innerstaatlichen Durchführung auf der Rechtsbasis des Vermarktungsnormengesetzes - VNG, BGBl. I Nr. 68/2007 i.d.g.F., erlassenen Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, BGBl. II Nr. 365/2009 i.d.F. BGBl. II Nr. 71/2017, erforderlich.
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So sind im Grunde allein die Verweise ins Unionsrecht zu aktualisieren. Da es sich hierbei allerdings um zahlreiche Verweise handelt, wird die gesamte Regelung aus Gründen der Einfachheit und Rechtsklarheit neu erlassen, wobei 1:1 auf der bestehenden Vorschrift aufgebaut wird. Lediglich der Verordnungstitel wurde von "Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier" auf "Verordnung über die Vermarktung von Eiern" geändert, da der fühere Titel als Pleonasmus erschien.
Kompetenzgrundlage:
Der vorliegende Verordnungsentwurf stützt sich auf § 4 Abs. 1 Z 1, § 5, § 7 Abs. 3, § 20 Abs. 9 und § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes - VNG, BGBl. I Nr. 68/2007 i.d.F. BGBl. I Nr. 104/2019.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, A. Allgemeiner Teil
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Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.