Änderung der Druckgeräteaufstellungsverordnung – DGAV
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Aufstellung von Druckgeräten (Druckgeräteaufstellungsverordnung – DGAV)
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
In Begutachtung
Station 2 von 3 Wie funktioniert das Verfahren? →
In Begutachtung seit 08.09.2026, Frist bis Mo., 19.10.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Noch 27 Tage – die Frist endet am 19.10.2026
Eine Stellungnahme geht hier direkt an das Ministerium – es gibt kein Formular des Parlaments. An welche Adresse, steht im Begleitschreiben, mit dem das Ministerium den Entwurf versendet hat.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.