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Änderung der Druckgeräteaufstellungsverordnung – DGAV

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Aufstellung von Druckgeräten (Druckgeräteaufstellungsverordnung – DGAV)

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen

In Begutachtung

Station 2 von 3 Wie funktioniert das Verfahren? →

In Begutachtung seit 08.09.2026, Frist bis Mo., 19.10.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Noch 27 Tage – die Frist endet am 19.10.2026

Eine Stellungnahme geht hier direkt an das Ministerium – es gibt kein Formular des Parlaments. An welche Adresse, steht im Begleitschreiben, mit dem das Ministerium den Entwurf versendet hat.

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen werden geladen …

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML