Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 16.10.2025, Frist bis Mo., 03.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 329/2025, ausgegeben am 30.12.2025 – 57 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die derzeit gültige Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse stammt aus dem Jahr 1971. Seither haben sich hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen eine Vielzahl von Änderungen ergeben. Zuletzt wurde durch BGBl. I Nr. 135/2024 auch der Kreis jener Organisationen verändert, welche Vorschläge für die Nominierung von Mitgliedern erstatten dürfen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt erscheint es notwendig, die Geschäftsordnung anzupassen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erscheint es zweckmäßig, die Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit neu zu erlassen, wobei weiterhin gültige Regelungen wiederverlautbart und neue notwendige Regelungen eingefügt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.