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Verordnung betreffend die Festlegung von Diagnoseinstrumenten zur Sprachstandsbeobachtung in Schulen (Schul-Sprachstand-VO)

Verordnung des Bundesministers für Bildung betreffend die Festlegung von Diagnoseinstrumenten zur Sprachstandsbeobachtung in Schulen (Schul-Sprachstand-VO)

Bundesministerium für BildungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 23.07.2026, Frist bis Do., 20.08.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML