VerordnungsentwurfBundesministerium für Bildung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Beträge für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen für das Schuljahr 2025/26 festgesetzt werden (Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2025)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 04.06.2025, Frist bis Mi., 16.07.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 181/2025, ausgegeben am 12.08.2025 – 27 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.