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Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen

Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen geändert wird

Bundesministerium für BildungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 20.05.2026, Frist bis Mi., 17.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Die Verordnung über die Leistungsbeurteilung bei abschließenden Prüfungen - LBVO-abschlPrüf, BGBl. II Nr. 215/2021, idgF, soll dahingehend geändert werden, dass die Mindestanforderungen für eine gesamthafte Beurteilung der mündlichen Teilprüfungen an jene der Klausurarbeiten angepasst werden, bei denen schon bisher zumindest 30 vH erfüllt sein müssen, damit eine gesamthafte Beurteilung erfolgen darf.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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