VerordnungsentwurfBundesministerium für Bildung
Verordnung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 15.07.2026, Frist bis Mi., 12.08.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.