2. Novelle zur Bäderhygieneverordnung 2012
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Bäderhygieneverordnung 2012 geändert wird (2. Novelle zur Bäderhygieneverordnung 2012)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 18.12.2024, Frist bis Di., 18.02.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 115/2026, ausgegeben am 11.05.2026 – 447 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.