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Journaldienstzulagen- und Bereitschaftsentschädigungsverordnung - BMLV 2025

Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Festsetzung der Journaldienstzulagen und der Bereitschaftsentschädigungen für den Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

Bundesministerium für LandesverteidigungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 25.08.2025, Frist bis Di., 07.10.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 99/2026, ausgegeben am 21.04.2026 – 196 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.

Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 1. März 2022, V 282-283/2021-7, wurden zwei Erlässe der Bundesministerin für Landesverteidigung zum Teil aufgehoben, mit denen die Journaldienstzulagen sowie die Bereitschaftsentschädigungen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung normiert wurden. Begründet wurde das Erkenntnis im Wesentlichen mit der mangelhaften Kundmachung der in Rede stehenden Regelungen im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Mit der Neuerlassung der Journaldienstzulagen- und Bereitschaftsentschädigungsverordnung - BMLV 2025 und Kundmachung im Bundesgesetzblatt II soll der gesetzeskonforme Zustand im Sinne der Judikatur des VfGH hergestellt werden.

Materiell kommt zu keinen wesentlichen Veränderungen; lediglich die Bezeichnungen einiger Organisationseinheiten wurden auf Grund der erfolgten Reform des Verteidigungsressorts entsprechend adaptiert.

Ebenso wurden die Tätigkeiten von Militärassistenzärzte neu berücksichtigt.

Die vorliegende Verordnung stützt sich auf §§ 17a und 17b in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54/1956, und auf § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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