Änderung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung sowie der Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung sowie die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung geändert werden
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 03.02.2025, Frist bis Mo., 03.03.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 115/2025, ausgegeben am 25.06.2025 – 114 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen werden geladen …
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.