VerordnungsentwurfBundesministerium für Finanzen
Registrierkassensicherheitsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Registrierkassensicherheitsverordnung geändert wird
Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 11.03.2026, Frist bis Mi., 08.04.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 134/2026, ausgegeben am 11.06.2026 – 64 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.