12. Novelle der FSG-GV
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung geändert wird (12. Novelle der FSG-GV
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 25.11.2025, Frist bis Di., 23.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Zentraler Punkt dieser Novelle ist die Anpassung der Tarife (Honorare) für die sachverständigen Ärzte. Ergänzend dazu wird das verkehrspsychologische screening ebenfalls valorisiert. Außerdem entfällt das amtsärztliche Gutachten nach viermaligen Nichtbestehender praktischen Fahrprüfung.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.