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12. Novelle der FSG-GV

Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung geändert wird (12. Novelle der FSG-GV

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 25.11.2025, Frist bis Di., 23.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II ist dazu keine Kundmachung zu finden. Gesucht wird über Titel, Ressort und Datum; das findet nicht jede – im Bundesgesetzblatt nachsehen.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Zentraler Punkt dieser Novelle ist die Anpassung der Tarife (Honorare) für die sachverständigen Ärzte. Ergänzend dazu wird das verkehrspsychologische screening ebenfalls valorisiert. Außerdem entfällt das amtsärztliche Gutachten nach viermaligen Nichtbestehender praktischen Fahrprüfung.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML