Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026
Verordnung, mit der die Beträge für die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2026/27 sowie die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt werden (Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 02.06.2026, Frist bis Di., 30.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 221/2026, ausgegeben am 23.07.2026 – 23 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.