VerordnungsentwurfBundesministerium für Finanzen
NoVA-Selbstberechnungsverordnung – NoVA-SBV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer durch Parteienvertreter (NoVA-Selbstberechnungsverordnung – NoVA-SBV)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 24.04.2026, Frist bis Fr., 22.05.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 157/2026, ausgegeben am 29.06.2026 – 38 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.