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Änderung der Austro Control Gebührenverordnung

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 17.11.2025, Frist bis Mo., 29.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 65/2026, ausgegeben am 24.03.2026 – 85 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Gemäß § 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Austro Control GmbH hat der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur eine Gebührenordnung für die von der Austro Control GmbH durchzuführenden Verwaltungsverfahren zu erlassen. Dies erfolgte in Form der Austro Control-Gebührenverordnung (ACGV).

Bei der Festlegung der Gebührenhöhe ist gemäß der genannten bundesgesetzlichen Bestimmung das Kostendeckungsprinzip anzuwenden. Die Gebühren in der ACGV haben sich daher an den tatsächlichen Kosten zu orientieren, die der Behörde durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Diese Kostenbasis wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst, wie etwa Personal- und Verwaltungskosten, Änderungen der anzuwendenden Vorschriften oder technologische Entwicklungen. Veränderungen in dieser Hinsicht wirken sich folglich auf die Bemessung der Gebühren im Rahmen der ACGV aus.

Weiterlesen – noch 6 Absätze

Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine steigende Tendenz bei den kostenbestimmenden Faktoren, die über die allgemeine Inflationsrate hinausgeht. Dies betrifft insbesondere die trotz gesetzter Einsparungsmaßnahmen zunehmenden Personalkosten sowie die wachsenden Vollzugsaufgaben der Austro Control infolge neuer - überwiegend unionsrechtlicher - Vorgaben. Die Einnahmen durch Gebühren haben im Vergleichszeitraum zwar gleichfalls eine Steigerung erfahren, doch konnte diese die beschriebene Entwicklung auf der Kostenseite nicht vollständig kompensieren.

Eine detaillierte Analyse dieser Entwicklung ergibt, dass sich das beschriebene Missverhältnis zwischen Kosten und Erlösen vor allem im Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge sowie der Prüfungen für Verkehrspiloten besonders ausgeprägt entwickelt hat. Die Zuständigkeit für unbemannte Luftfahrzeuge ("Drohnen") stellt für die Behörde ein neues Aufgabenfeld dar, das in den vergangenen Jahren vollständig neu aufgebaut werden musste und sich kontinuierlich weiterentwickelt. Im Bereich der Verkehrspilotenscheine ist es vor allem zu einem deutlichen Anstieg der von Austro Control ausgestellten Lizenzen und den damit verbundenen Aufgaben gekommen, was im Prüfungswesen zu den größten zusätzlichen Aufwendungen geführt hat.

Es sollen daher für folgende drei Gebührentatbestände eine moderate Anpassung der Gebührenhöhe vorgeschlagen werden:

1. bei der Durchführung von Prüfungen für Verkehrspiloten (ATPL),

2. bei Prüfungen für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ("Drohnenpiloten") und

3. bei der Registrierung von Drohnenbetreibern.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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