VerordnungsentwurfBundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 22.09.2025, Frist bis Mo., 20.10.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 268/2025, ausgegeben am 01.12.2025 – 42 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen werden geladen …
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.