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Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien

Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 22.09.2025, Frist bis Mo., 20.10.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 268/2025, ausgegeben am 01.12.2025 – 42 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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