Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Tierkörperverwertung und aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim (Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine – AEV Tierkörperverwertung und Gelatine) erlassen wird
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
In Begutachtung
Station 2 von 3 Wie funktioniert das Verfahren? →
In Begutachtung seit 27.08.2026, Frist bis Do., 08.10.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Noch 16 Tage – die Frist endet am 08.10.2026
Eine Stellungnahme geht hier direkt an das Ministerium – es gibt kein Formular des Parlaments. An welche Adresse, steht im Begleitschreiben, mit dem das Ministerium den Entwurf versendet hat.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.