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Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Tierkörperverwertung und aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim (Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine – AEV Tierkörperverwertung und Gelatine) erlassen wird

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen

In Begutachtung

Station 2 von 3 Wie funktioniert das Verfahren? →

In Begutachtung seit 27.08.2026, Frist bis Do., 08.10.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Noch 16 Tage – die Frist endet am 08.10.2026

Eine Stellungnahme geht hier direkt an das Ministerium – es gibt kein Formular des Parlaments. An welche Adresse, steht im Begleitschreiben, mit dem das Ministerium den Entwurf versendet hat.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML