GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusÜbermittelt von Mag. Dr. Wolfgang HattmannsdorferAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →7 Stellungnahmen · 31 Tage Frist, endete 27.06.2025
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 66/2025
Worum geht es?
Ziele
- EU-Verordnungen flankierende Maßnahmen
- Vertragsverletzungsverfahren 2024/2220 Beendigung
Inhalt
- Festlegung von Behördenzuständigkeiten und von Strafbestimmungen
- Umsetzung RL 2016/97 IDD
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nun Bestimmungen im österreichischen Recht vor, die für den Vertrieb durch Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler hinsichtlich der Verordnung (EU) 2019/1238, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der darauf beruhenden delegierten Verordnungen und potentiell etwaiger weiterer delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf dieser Basis die Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen durch die Gewerbebehörden auf Grundlage der Gewerbeordnung ausdrücklich festlegen sollen.
Art. 3 der Richtlinie (EU) 2019/2177 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, weist der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu. Demgemäß soll nun im Text der GewO 1994 die EBA anstelle der bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt werden.
Im Vertragsverletzungsverfahren 2024/2220 hat die Europäische Kommission (EK) die Umsetzung der Bestimmung Art. 3 (7) der Richtlinie über Versicherungsvertrieb, (Versicherungsvertriebsrichtlinie) kritisiert. Diese betrifft die Eintragung, wenn Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Drittlandes Probleme bei der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der Behörde verursachen. Die Bestimmung soll nun im Gewerberecht textlich deutlich gemäß der Richtlinie übernommen werden.
Des Weiteren sollen einige redaktionelle Richtigstellungen erfolgen.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 7
- Organisationen
- 7
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
7 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftspolitik
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
Die Stellungnahmen wurden am 30.06.2025 an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 203 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 66/2025.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.